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Wo kann ich mein Altauto zurückgeben
Die kostenlose Rücknahme von Altautos, die nach dem 1. Juli 2002 zugelassen wurden, ist nun gesetzlich verankert. Eine entsprechende Verordnung des Umweltministeriums ist mit 6. November 2002 in Kraft getreten.
Die kostenlose Rücknahme von Altautos, die nach dem 1. Juli 2002 zugelassen wurden, ist nun gesetzlich verankert. Eine entsprechende Verordnung des Umweltministeriums ist mit 6. November 2002 in Kraft getreten. Sie regelt die Übernahme und Verwertung von ausgedienten Fahrzeugen und verbietet außerdem die Verwendung giftiger Schwermetalle, die das Kfz-Recycling erschweren und die Umwelt bei der Autoherstellung belasten. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2002 zugelassen wurden, können unentgeltlich erst ab dem 1. Jänner 2007 bei den Rücknahmestellen abgegeben werden.

Unter der Internetadresse www.lebensministerium.at (Button Umwelt/Abfall/Abfallrecht/Verordnungen/Liste der Altauto-Rücknahmestellen) finden Sie, nach Postleitzahlen gereiht, eine umfassende Auflistung aller Betriebe in Österreich, die Altautos zurücknehmen. Die Liste basiert auf den Meldungen der Importeure und wird regelmäßig aktualisiert.

Publikationsdatum: 09.01.2003